AUSBILDUNG VON BRANDSCHUTZHELFERN

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Gemäß §12 ArBSchG und DGUV V1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2 Grundsätze der Prävention „Brandschutz”, hat der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährungsbeurteilung. Soweit keine besondere Brandgefahr vorhanden ist, haben sich 10% (Büro 5%) der Beschäftigten als ausreichend erwiesen.

Als geprüfter Brandschutzbeauftragter, bilde ich Ihre Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis aus. Die Theorie umfasst unter anderem:

  • rechtliche Grundlagen
  • vorbeugender und abwehrender Brandschutz
  • Brandklassen und Löschmittel
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers

Der Praxisteil besteht aus:

  • Umgang mit Feuerlöschern in verschiedenen Situationen mittels Simulationsgeräten
  • Spraydosenexplosion
  • Fettbrand

Nach Abschluss der Ausbildung erhält der Brandschutzhelfer eine Teilnahmebescheinigung und kann vom Unternehmen bestellt werden.