ARBEITSSICHERHEIT

Fachkraft für Arbeitssicherheit 

Laut DGUV Vorschrift 2 §2 hat der Unternehmer oder Inhaber eines Unternehmens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die im Arbeitssicherheitsgesetz geforderten Anforderungen erfüllen.

Ich unterstütze Ihr Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie Rechtskonfirmität erreichen können. 

Dienstleistungen
  • Unterstützung von Unternehmer, Sicherheitsbeauftragten und Beschäftigen beim Wahrnehmen der Arbeitsschutzvorschriften wie: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), …
  • Vorbereiten und gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme
  • Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Betriebsrat
  • regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Unterstüzung/Hilfestellung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstüzung/Hilfestellung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Durchführung von Unterweisungen und deren Dokumentation
  • Vorbereitung und Durchführung von ASA-Sitzungen (ab 21 Mitarbeitende)
  • Integrieren neuer oder geänderter Regelungen